AGB

 

Alle Preise in unserem Webshop "X-Factory" sind in Euro (EUR/€) und inkl. 20% gesetzl. österr.
Mehrwertsteuer
angegeben. Wir fakturieren ausschließlich in dieser angegebenen Währung.


Hinweise für unsere Einkäufer aus nicht EU-Ländern z.B. Schweiz, Norwegen, usw.:
Lieferungen in nicht EU-Länder werden OHNE österr. Mehrwertsteuer fakturiert. Wenn Sie im Kassenbereich als Bestimmungsland "z.B.Schweiz" auswählen, wird der Gesamtpreis Ihrer Bestellung daher auch OHNE österr. Mehrwertsteuer angezeigt. Unsere Frachtkosten sowie die Bearbeitungsgebühr der Spedition für die Zollabfertigung werden INKLUSIV österr. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Beachten Sie bitte: Die Einfuhr Ihrer bestellten Produkte in nicht EU-Länder ist zollpflichtig.
Dieser Einfuhrzoll wird von Ihrer Zoll- oder Finanzbehörde zur Zahlung vorgeschrieben. Informieren Sie sich daher ggf. vor einer Bestellung über die Höhe der Einfuhrzölle in nicht EU-Land.

 

Eigenexport: Wenn Sie unsere Waren selbst aus dem EU-Bereich (Europäische Union) in ein nicht EU Land exportieren,
so haben Sie selbst für die Abwicklung der Verzollung und Rückerstattung der österreichischen MwSt. (Mehrwertsteuer) zu sorgen.

 

 

Unsere Versandoptionen:

-Selbstabholung ab Lager (ohne Versandkosten)
-Frachtzustellung

-UPS,GLS, Post

 

 

Frachtzustellung:

Erfolgt mit dem LKW. Freie Zufahrt und die Möglichkeit zu Halten ist notwendig. Die Lieferung „frei Bordstein“ beinhaltet nur: Übernahme der Beförderungskosten bis zur Zieladresse ohne Vertragen. Die Ware wird mit einem Hubwagen bis zum ersten Hindernis geliefert. Vertragsarbeiten müssen separat angefordert werden.

 

 

Kein fixer Zustellzeittermin:

Die Lieferanten fahren ihre Zustellbereiche in der für sie zeitsparensten Reihenfolge an. Sie bekommen von uns beim Versand der Ware die Information mit welchem Transportmittel ihre Ware unterwegs ist. Die Spedition wird Sie telefonisch kontaktieren um mit Ihnen einen passenden Zustellungstermin zu vereinbaren. Wenn Sie einen genauen Liefertermin wünschen, können wir bei der Spedition die Kosten für Sie anfragen. Nach unserer Erfahrung beträgt der Preis für einen fixen Liefertermin ca. € 40,00.
Bitte geben Sie uns Urlaube oder sonstige Verhinderungen bekannt, damit können wir den Versand dann so steuern,
dass Sie Ihre Ware bekommen, sobald Sie wieder anzutreffen sind. Die voraussichtlichen Transportzeiten sind uns bekannt, aber leider nicht genau steuerbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.


 

Zahlungsmodalitäten:

- Vorauszahlung, fällig vor Versand der Ware

- bei Betten und Sonderanfertigungen: 50% der Auftragssumme fällig bei Auftragsvergabe, Rest fällig vor Versand

- Barzahlung (bei Selbstabholung)

- Ratenzahlung auf Anfrage (ohne Zusatzkosten)


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Allgemeine Geschäftsbedingungen:


All unsere Vertragsabschlüsse, Leistungen und rechtskräftigen Erklärungen erfolgen ausschließlich unter nachstehenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, soweit sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt werden oder sich ohnedies mit unseren ABG decken. Will der Auftraggeber diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht oder nur teilweise anerkennen, haben wir das Recht, vom Verkauf zurückzutreten, ohne dass der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen kann.


 

1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote gelten bis zur Annahme durch den Auftraggeber stets freibleibend, technische Änderungen unserer Lieferanten vorbehalten. Die Bekanntgabe unserer Produktpalette im Internet und Ausgabe von Prospekten gilt nicht als Angebot, sondern lediglich als Einladung an den Kunden, uns ein Angebot zu machen. Erfolgt eine Bestellung, ohne dass wir zuvor ein Angebot gelegt haben, kommt der Vertrag entweder durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.

 

 

2. Preise
Preisänderungen infolge allfälliger Preis-, Lohn- oder Steuererhöhungen- oder Senkungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Import- bzw. Exportbedingungen behalten wir uns vor. Die Ausführung der Aufträge erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen, Wechselkursen, Import- und Exportbedingungen am Tag der Lieferung bzw. bei Metallen am Tag des Bestelleinganges. Auch dem Kunden steht das Recht zu, diese Preisänderungen zu seinen Gunsten innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt unserer Rechnung geltend zu machen.

 


3. Liefer- und Leistungsfrist und Lieferungen bzw. Leistungen:


          Ware ist lagernd, sofort lieferbar/abholbereit
          Ware ist kurzfristig lieferbar, innerhalb von 10 Werktagen ab Werk
   Lieferzeit auf Anfrage
          Ware vergriffen keine verbindliche Auskunft vom Lieferanten

 

 

3.1  Die Angabe bzw. Vereinbarung von Lieferzeiten bedeutet, dass wir uns bemühen, innerhalb dieser Zeit den Vertrag zu erfüllen. Es steht uns jedoch auch bei Behinderungen, die in unserer Sphäre liegen, das Recht zu, die Zeit in angemessenem Rahmen zu überschreiten. Es kommt kein Fix-Geschäft zustande. Unklare oder fehlende Angaben des Kunden bewirken eine Verlängerung der Lieferzeit, wenn uns die Lieferung in der zunächst in Aussicht gestellten oder vereinbarten Frist aufgrund des Fehlers oder Unklarheit der Kundenangabe nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
3.2 Wir sind berechtigt Lieferungen in mehreren Teilen durchzuführen.
3.3 Sollte die Lieferfrist um mehr als 40 Tage (ausgenommen Sonderfertigung) überschritten werden, so ist der Besteller nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich.
3.4 Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle von höherer Gewalt usw.) berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Zu Ersatzlieferungen sind wir nicht verpflichtet.
3.5  Für den Fall, dass wir uns zur Lieferung verpflichtet haben, liefern wir bis zur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen, geeigneten Lagerfläche beim Lieferort, die vom Besteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Entladen, vertragen und montieren durch uns erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung.
3.6  Für den Fall, dass wir uns zur Lieferung verpflichtet haben hat der Besteller auf eigene Kosten für die freie und gefahrlose Zufahrt (mit 30t LKW, Höhe 4 m) bis unmittelbar zur Abladefläche und für die sorgfältige Lagerung der Elemente insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Feuchtigkeitsschäden und Beschädigungen,... zu sorgen. Bei Elementen über 50 kg Gewicht hat der Besteller für geeignete Helfer beim Abladen zu sorgen. Vertragepersonal kann gesondert gegen Aufpreis angefordert werden.
3.7 Für den Fall, dass wir uns zur Lieferung verpflichtet haben hat der Besteller auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass eine Vertretungsperson die Lieferung übernimmt. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen sind sofort zu reklamieren. Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen etc. sind bei nicht vollständig verpackter Ware sofort bei Ablieferung zu reklamieren.
3.8 Nimmt der Besteller die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an,
sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und allfällige Neuzustellung
auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorzunehmen.
3.9 Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung, auch aus anderen Verpflichtungen uns gegenüber, in Verzug ist.

 

 

4. Versand
4.1 Zustellung
Wir haben das Recht, die Versandart zu bestimmen, die Kosten trägt der Kunde. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren werden können und ohne Verzögerung vom Besteller entladen werden. Sollte der Kunde zum Lieferzeitpunkt die bestellte Ware nicht übernehmen und / oder auch bei weiteren angekündigten Zustellversuchen nicht anwesend sein, so trägt der Kunde sämtliche im Zusammenhang mit der Lieferung anfallenden Kosten, welche dadurch entstanden sind. Soweit eine Vorschreibung derartiger Kosten an uns erfolgt, werden diese dem Kunden weiter verrechnet. Die Lieferung „frei Haus“ beinhaltet nur: Übernahme der Beförderungskosten bis zur Lieferadresse ohne Abladen und ohne Vertragen.

Sonderleistungen unserer Transport- und Servicebeauftragten sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages.
Der Versand (einschließlich Beladen, Transport und Abladen) der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
 

 

5. Gewährleistung/ Schadenersatz/ Produkthaftung
5.1 Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen 7 Tagen ab Anlieferung schriftlich detailliert gerügt werden.
5.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb der angemessenen Frist. Durch unbefugten Eingriff oder Veränderung an den Verkaufsgegenständen erlischt auf jeden Fall der Gewährleistungsanspruch. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgeltes, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht, sofern dies nicht mit uns gesondert vereinbart wird oder wir unserer allfälligen Pflicht zur Verbesserung oder Ersatzlieferung nicht in angemessener Frist nachkommen.
5.3 Der Ersatz eventueller Mängelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden bis zur Hälfte des Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages begrenzt und steht dem Kunden nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen krass-grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen.
5.5 Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen. Soweit unter obigen Bedingungen Ansprüche aus Mängeln oder Mängelfolgen gegen uns begründbar sein sollten, anerkennt der Kunde, dass ihm solche Ansprüche nur in jenem Umfang zustehen, in dem uns Ansprüche gegen die Herstellerfirma des jeweils mangelhaften Produkts bzw. Teil des Produkts eingeräumt sind.
5.6 Alle Produkte welche aus vorgefertigten Teilen bestehen, sind von einem Professionisten zusammenzustellen
oder zu montieren. Sollte dies nicht geschehen und kommen deshalb Personen oder Sachen zu Schaden, bestehen keinerlei Schadenersatzansprüche.

5.7. Es wird von uns keine Haftung übernommen, wenn die einzelnen Artikel nicht mit den dafür vorgesehenen Grundprodukt verwendet werden.
5.8  Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Kunden;
bei Versand beginnt die Gewährleistungsfrist bei Anlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse.

 


6. Retouren
6.1. Aus Hygienegründen sind alle unsere Produkte ausnahmslos vom Umtausch ausgeschlossen.

 

 

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die gelieferte Ware ist bei Übernahme bar zu bezahlen, sollte nicht gesondert eine andere Zahlungsmodalität vereinbart worden sein.
7.2  Bei Sonderbestellungen oder Spezialanfertigungen ist die Hälfte des gesamten Bestellwertes als Anzahlung zu leisten; der Rest ist bei Übernahme bar zu bezahlen, sollte nicht gesondert eine andere Zahlungsmodalität vereinbart worden sein. Als Sonderanfertigungen gelten alle Produkte, die in kleinster Weise vom Original abweichen. Dazu zählen auch Betten, da diese stets auf Kundenwunsch gefertigt werden. Bei diesen Produkten ist kein Vertragsrücktritt möglich.
Sobald die Produktion begonnen hat, ist die Ware vollständig zu bezahlen und abzunehmen. Sollte die Planung bei einem Stornierungswunsch bereits begonnen haben, ist ein Storno möglich, allerdings wird dann eine Bearbeitungsgebühr verlangt. In jedem Fall gilt: der geleistete Aufwand wird verrechnet.
7.3 Rechnungen sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen sofort netto zahlbar. Mangels anderer Vereinbarungen sind wir bei Überschreitung des Zahlungszieles berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang täglich 4 % vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen zu berechnen.

 


8. Rücktrittsrecht

8.1. Vertragsstornierungen können vom Kunden nicht vorgenommen werden, sofern wir zur ordnungsgemäßen Erfüllung bereit sind und die Voraussetzungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht gegeben sind (siehe dazu im Anhang den Gesetzestext der §§ 3, 3a, 5a bis 5h KSchG). Wir sind bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30 % zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
8.2 Belehrung über Rücktrittsrecht:
Auf die Bestimmungen des KSchG wird verwiesen (siehe Anhang).

9. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zahlt der Kunde mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere unwiderruflich eingelöst sind. Zur Sicherung dieses Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen weder weiterveräußert noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung
herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden.
Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Kunden dennoch veräußert, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderung des Kunden. Die Forderungen des Kunden gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängertem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.


10. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden unterliegen österreichischem Recht. Regelungen aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung.
10.2 Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils zuständige
Gericht in Krems an der Donau vereinbart.

11. Verbindlichkeiten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB gelten auch für alle weiteren Verträge zwischen unseren Kunden und uns.

12. Konsumentenschutz
Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz. wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt.

13. Wichtige Hinweise zu unseren Produkten
13.1 Holz ist ein Naturprodukt. Daher sind leichte Farbunterschiede zu unseren Mustern, beim Zusammenbau einzelner Profile, bei Nachbestellungen, sowie leichte Unebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur, unvermeidbar und kein Mangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz.
13.2 Die Materialauswahl bezieht sich auf den Sichtbaren Bereich. Wir behalten uns vor im konstruktiven unsichtbaren Bereich Materialien unserer Wahl zu verwenden.
13.3 Leder ist ein Naturprodukt. Bei Leder kann es zu Farbunterschieden zu einem Prospekt der Website oder einer früher bestellten Ware kommen. Die Struktur von Leder ist nicht gleich, So haben z.B. Rücken oder Bauchbereich eine andere Struktur, das ist kein Fehler. Spuren von Verletzungen des Produktes sind kein Mangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Leder. Natürlich sind wir immer bemüht, solche Spuren nicht in den Sichtbereichen zu verarbeiten.
13.4 Bei textilen Materialien kann es ebenfalls (siehe oben 13.2.) zu Farbunterschieden kommen.
Das kann mit leichten Unterschieden bei der Erzeugung zusammenhängen, sowie durch Veränderung der Materialien unter Sonnenlichteinfluss und stellt keinen Mangel dar.
13.5 Metallteile sind in der Ausführung beschaffen wie in der Produktbeschreibung ausgeführt. Diese Beschreibung trifft immer auf die augenscheinlichen, primären Teile zu. Untergeordnete Teile können auch aus anderen Materialien sein.

14. Vorrang der Vertragsgeltung
Sollte ein Vertragspunkt oder ein Teil eines Vertragspunktes unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der weiteren Teile des Vertragspunktes und des restlichen Vertrages nicht. Der Vertrag ist dann so auszulegen, dass er wirtschaftlich betrachtet der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, jedoch wirksam ist.

Gföhl, im März 2019

 

KONSUMENTENSCHUTZGESETZ (KSchG)