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Die X-Factory Garantie
Mit dem Kauf eines X-Factory BDSM-Möbels, erwerben Sie ein Stück österreichische Handarbeit. Dafür verarbeiten wir ausschließlich hochwertige Materialien und Rohstoffe.
Ihre Investition in Qualität muss sich lohnen
Voraussetzungen und Ausnahmen
Für lebenslangen Spielspaß mit Anti-Bruch-Garantie
X-Factory steht für hochwertige Qualität und leistet Ihnen als Käufer eine zeitlich unbefristete Garantie für die fehlerfreie und einwandfreie Materialbeschaffenheit und Funktionalität Ihres Möbels.
Garantieumfang
Die Garantie gilt auf alle Massivholzmöbel der X-Factory (Fa. Reider & Handlgruber OG) und ausschließlich innerhalb von Europa. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach der Entscheidung von uns die fehlerhafte Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert werden. Im Rahmen einer Reparatur ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von Reider & Handlgruber OG über. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
Garantieabwicklung
Zeigen sich Material- oder Verarbeitungsfehler an dem Produkt, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 30 Tagen geltend zu machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail office@x-factory.at. Sollte eine Rücksendung des Produktes nötig sein, erhalten Sie nach Absprache einen Abholtermin. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn uns eine schriftliche Beanstandung vorliegt, aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen. Entscheidet sich X-Factory für einen Austausch des defekten Möbels, so sind wir berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt werden kann. Die Ersatzbeschaffung in der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert werden.
Ausschluss der Garantie
Ausgeschlossen sind Garantieleistungen insbesondere bei
Hinweis zur Garantiezusage § 922 - 933 ABGB Gewährleistungsfrist
Vollends unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatzes (siehe ABGB) und die entsprechenden gesonderten Verjährungsregeln in § 933 ABGB gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
Haftung
Die Garantieerklärung gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstiger Schadenersatzansprüche. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Hersteller außerhalb dieser freiwilligen Garantieerklärung haftet.